Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und hierfür die entsprechenden technischen Voraussetzungen schaffen. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen. Zusätzlich plant die Europäische Kommission bis 2028 im Rahmen der ViDA-Initiative die Einführung eines elektronischen Meldesystems (Umsatzsteuer), das aus den Daten der E-Rechnung gespeist werden soll.

Veranstaltungen hierzu mit dem Referenten Dr. Stefan Paul Werum:

Veranstaltung Metropolregion Hamburg des Deutschen Mittelstands BMVW e.V. Bundesverband – 17.09.24 kostenlos (ausgebucht)

Kurzschulung zur Einführung der E-Rechnung, OPIMIUS 18.10.24 und 07.11.24

Im Vortrag erhalten Sie einen Überblick zu Zeitplan und Verpflichtungen für Unternehmen, inhaltlichen und technischen Anforderungen, Dokumentation und Aufbewahrung, Ausnahmen und Umsetzung.