Fast ein Fünftel aller im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen haben einen Zeitvertrag. Dieser wird in den unterschiedlichsten Bereichen angewandt. Dies betrifft die befristeten Übernahmen der ehemaligen Auszubildenden, befristete Beschäftigungen zur Vertretung erkrankter Beschäftigter, Befristungen aus haushaltsrechtlichen Gründen bis hin zu Befristungen, die der Erprobung von Beschäftigten dienen. Beim Abschluss, bei der Verlängerung und der Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen sind allerdings die strengen Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, des Tarifvertrags und weiterer Gesetze zu beachten. Abzuwarten bleibt, ober der Gesetzgeber nun doch noch in der laufenden Legislaturperiode die Befristungen begrenzen wird.

Ihr Nutzen

Im Seminar wird ein Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst nach den Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, des TVöD/TV-L u.a. Gesetze (TVAoeD, TzBfG, BErzGG, BEEG) gegeben.

 

OPIMIUS Meeting, Workshops, Beratung rund um TVöD-VKA