Personalverantwortliche und Personalvertretungen müssen die vielfältigen Herausforderungen der öffentlichen Verwaltungen als Akteure einer gemeinsamen Managementaufgabe bewältigen. Dafür ist der kompetente Umgang mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), den dazugehörenden Kommentierungen und der Rechtsprechung unerlässlich. Durch genaue Kenntnisse der gegenseitigen Rechte und Pflichten kann die Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat gefördert werden.

 

Ihr Nutzen

Sie erhalten im Seminar einen systematischen Überblick über die wichtigsten Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbestände, Antragsverfahren, Fristen und Regelungen zu Pflichten als Arbeitgeber gegenüber der Interessenvertretung. Sie werden über die wichtigste und aktuelle Rechtsprechung informiert.

OPIMIUS Meeting, Workshops, Beratung rund um TVöD-VKA