Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist seit 2005 das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen erkrankt sind. Während die Bestimmungen im Gesetz weitgehendoffengehalten sind, hat die Rechtsprechung in den letzten 15 Jahren mehrere Entscheidungsrahmen gesetzt. Gleichsam wurden aber auch Rechtsprechungen – z.B. zum Datenschutz – mehrfach revidiert und die unterschiedlichen Rechtsansprüche von Betroffenen und Arbeitgebern immer wieder thematisiert und verändert ausgelegt.

 

Ihr Nutzen

In der Veranstaltung wird die Rechtsprechung zu grundlegenden und aktuellen Fragen zur Einführung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vorgestellt. Es werden Hinweise auf deren Auswirkung auf die konkrete Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gegeben.

OPIMIUS Meeting, Workshops, Beratung rund um TVöD-VKA