Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen erkrankt sind. Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll dazu beitragen, durch Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen zur Gesundung der erkrankten Beschäftigten beizutragen sowie Kündigungen und weiteren dauerhaften krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorzubeugen. Was zunächst als Einzelmaßnahme für einzelne Beschäftigte gestaltet werden konnte, sollte vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung nunmehr in Form von festgelegten Verfahren bzw. Betriebs-/Dienstvereinbarungen geregelt werden.

Ihr Nutzen

 

Sie erhalten im Seminar grundlegende Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften, Fristen sowie den Pflichten des Arbeitgebers und zu Maßnahmen der Wiedereingliederung der Betroffenen. Sie lernen Ihr eigenes betriebliches Eingliederungsmanagement zu entwickeln und wissen, worauf es ankommt.

OPIMIUS Meeting, Workshops, Beratung rund um TVöD-VKA