Die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD-Bund, TVöD-VKA, TV-L) wird durch die Kernvorschriften der „auszuübenden Tätigkeit“, der „Arbeitsvorgänge“ und „Zeitanteile“, der Definition von „Tätigkeitsmerkmalen“ sowie formaler Kriterien wie Qualifikation und Berufserfahrung geregelt. Neben diesen Kernvorschriften müssen weitere spezielle Vorschriften der Eingruppierung beachtet werden, z.B. der Spezialitätengrundsatz, Besonderheiten bei Prüfungserfordernissen oder bei der Eingruppierung „sonstiger Beschäftigter“. Hinzu kommen aktuelle Änderungen im Eingruppierungsrecht durch die Einführung der Entgeltordnung bzw. der Entgeltordnungen für die unterschiedlichen Berufsbilder.

In der Veranstaltung werden zunächst Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften, der Grundsatz der Tarifautomatik und seiner Auswirkungen auf die Eingruppierungspraxis sowie die Systematik der Entgeltordnung erläutert. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Interessierte, die eine allgemeine Einführung in das Eingruppierungsrecht für übergeordnete Bereiche benötigen. Buchen Sie uns als Inhouse-Veranstaltung!

OPIMIUS Präsentation, Meeting