Führungskräfte werden in die Umsetzung zahlreicher gesetzlicher und unternehmerischer Zielvorgaben und Ausübung der Fürsorgepflicht eingebunden. Um allerdings arbeitsrechtliche Sicherheit zu garantieren, müssen Zuständigkeiten und Prozessabläufe der Personalführung geordnet und gesteuert werden. Dabei helfen Betriebs- und Verfahrensanweisungen, in denen die Arbeitsteilung zwischen Personalabteilungen und Führungskräften geregelt wird. Insbesondere das mittlere Management, also Führungskräfte in einer „Sandwich-Position“, muss Klarheit über Verantwortlichkeiten erhalten, da ohne rechtssichere Dienst- oder Verfahrensanweisungen beispielsweise arbeitsrechtliche Sanktionsmaßnahmen (z.B. Ermahnungen, Abmahnungen) nicht rechtswirksam umgesetzt oder auch Haftungsfragen Dritter nicht einwandfrei zugeordnet werden können.

Aber auch die konkrete Ausübung der Fürsorgepflicht durch Führungskräfte verlangt eine rechtswirksame Umsetzung, bspw. bei der Durchführung arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebener Unterweisungen, die den Arbeitgeber haftungsfrei halten könnten. Die Einhaltung beruflicher Führungsverpflichtungen ist auch für die zwingende Beteiligung der Betriebs- und Personalräte relevant. Versäumnisse können zu umfangreichen Kosten im Rahmen von Arbeits- oder Verwaltungsgerichtsprozessen führen.

Ziel:

Sie lernen die rechtlichen Grundlagen (Bürgerliches Gesetzbuch, Arbeitsrecht, Arbeitsschutzgesetz, Schadensrecht etc.) und die einschlägige Rechtsprechung zu den hauptsächlich durch Führungskräfte wahrgenommenen Arbeitgeberpflichten kennen.

Sie erfahren, welche Umsetzungsstrategien (Verfahrensanweisungen) und Eckpunkte in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen Praxis orientiert sind!

Sie tauschen sich über Praxisprobleme und Lösungsansätze aus!

OPIMIUS - gemeinsames Gespräch, Meeting