In der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und des BAG werden sämtliche Arbeitgeber in die Pflicht genommen, die Arbeitszeiten der Beschäftigten von der ersten Minute an zu dokumentieren. Doch alleine damit ist es nicht getan: Arbeitgeber müssen nun auch über die unterschiedlichen Arbeitszeitformen Nachweis führen, damit Beschäftigte Ihre Ansprüche z.B. auf bezahlte Zuschläge ohne weiteres geltend machen können. Darüber hinaus soll die Arbeitszeit grundsätzlich nach Arbeitsaufkommen und dienstleistungsorientiert ausgerichtet werden und  zur Kosteneinsparung und Prozessoptimierung beitragen. Flexible Arbeitszeiten sollen zudem Beschäftigten mehr Autonomie über ihre Arbeitszeit geben (Stichwort Vertrauensarbeitszeit, Homeoffice), um so Familie, Privatleben und Beruf besser in Einklang bringen zu können. Der TVöD/TV-L bietet verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitszeit innerhalb eines Tages, einer Woche aber auch über einen längeren Zeitraum flexibel mit Arbeitszeitkonten zu gestalten.

Sie lernen im Seminar den gesetzlichen und im TVöD/TV-L formulierten Entscheidungsrahmen zur Gestaltung der Arbeitszeit und die wichtigste und aktuellste Rechtsprechung kennen. Sie erfahren, wie Sie die verschiedenen Möglichkeiten zur Gestaltung der Arbeitszeit umsetzen können. Eckpunkte für eine Dienst-Betriebsvereinbarung helfen Ihnen, passgenaue Regelungen für Ihre Verwaltung oder Ihren Betrieb zu finden.

OPIMIUS Präsentation, lockeres Beisammensein