Was sich durch das neue Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern 2026 ändert und was Sie jetzt in der Praxis beachten müssen

Das neues Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) ist am 23. Juli 2026 in Kraft getreten. Mit dem novellierten Personalvertretungsgesetz vom 9. Juli 2026 (GVOBl. M-V S. 803) wurde das Personalvertretungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend neu geregelt.

Für Personalverantwortliche, Dienststellenleitungen und Führungskräfte bedeutet dies: Das bisherige Personalvertretungsrecht ist in wesentlichen Bereichen neu aufgestellt worden.

Das Seminar gibt Ihnen einen praxisorientierten Überblick über die Änderungen im neuen Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern 2026 und zeigt, welche neuen Beteiligungsrechte, Mitbestimmungstatbestände und Verfahrensregelungen für die tägliche Personalarbeit von Bedeutung sind.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, was im neuen Personalvertretungsgesetz steht, sondern insbesondere darum:

Was bedeutet das neue Personalvertretungsrecht Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) 2026 für meine Dienststelle und was muss ich jetzt beachten?

Das neue Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern 2026 – was ist neu?

Das novellierte und geänderte Personalvertretungsgesetz MV führt zu grundlegenden Veränderungen des Personalvertretungsrechts in Mecklenburg-Vorpommern.

Neu geregelt bzw. weiterentwickelt wurden unter anderem bei den Mitbestimmungsrechten des Personalrats:

  • die uneingeschränkte Mitbestimmung
  • die eingeschränkte Mitbestimmung
  • neue und veränderte Mitbestimmungskataloge
  • die innerdienstliche Allzuständigkeit
  • der Maßnahmebegriff und der Anwendungsbereich der Beteiligungsrechte
  • die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung
  • digitale und hybride Formen der Personalratsarbeit
  • Beteiligungsrechte auf übergeordneter Ebene
  • die Jugend- und Ausbildungsvertretungen
  • Freistellungsregelungen
  • Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
  • Gleichstellungsfragen
  • Personalratswahlen und elektronische Stimmabgabe
  • Regelungen für Hochschulen und bestimmte Statusgruppen
  • der Wirtschaftsausschuss.

Die bisherigen Regelungen sind damit nicht einfach fortgeschrieben worden – das Personalvertretungsrecht M-V wurde in wesentlichen Bereichen neu aufgesetzt.

Seminarinhalte zur Umsetzung des neuen Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern 2026

1.Neue Systematik der Beteiligungsrechte

Ein Schwerpunkt des Seminars liegt auf der neuen Systematik der Mitbestimmungsrechte des Personalrats.

Behandelt werden insbesondere:

  • Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
  • uneingeschränkte Mitbestimmung nach § 82 PersVG M-V
  • eingeschränkte Mitbestimmung nach § 83 PersVG M-V
  • 15 Katalogtatbestände der uneingeschränkten Mitbestimmung
  • 28 Katalogtatbestände der eingeschränkten personellen Mitbestimmung
  • 11 Katalogtatbestände der eingeschränkten organisatorischen Mitbestimmung
  • teilweiser oder vollständiger Entfall der Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Erfüllung des Amtsauftrags.

Was  bedeuten die Änderungen im Personalvertretungsgesetz für MV für die Praxis?

Welche Maßnahmen unterliegen welcher Form der Beteiligung? Wann besteht volle Mitbestimmung? Wann greift nur eine eingeschränkte Mitbestimmung? Und wann entfällt die Beteiligung?

Diese Fragen werden anhand der neuen Systematik erläutert.

2. Einführung einer innerdienstlichen Allzuständigkeit

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer innerdienstlichen Allzuständigkeit.

Im Seminar werden insbesondere behandelt:

  • klarer Anwendungsbereich der Allzuständigkeit
  • der neue bzw. konkretisierte Maßnahmebegriff
  • Bedeutung für die tägliche Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
  • Abgrenzung zu den Katalogtatbeständen
  • praktische Auswirkungen auf Personal- und Organisationsentscheidungen.

3. Weiterentwicklung der vertrauensvollen Zusammenarbeit

Das neue Personalvertretungsgesetz entwickelt die Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalvertretungen weiter.

Thematisiert werden unter anderem:

  • vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Informations- und Beteiligungsrechte
  • ressortübergreifende Mitbestimmung
  • Beteiligungsrechte der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (AG HPR)
  • Zuständigkeiten und Verfahrensfragen.

4. Digitalisierung des Personalvertretungsrechts MV

Auch die Personalratsarbeit wird digitaler.

Das neue PersVG M-V sieht unter anderem Erleichterungen beim Schriftformerfordernis und neue Möglichkeiten für digitale Formen der Personalvertretungsarbeit vor.

Im Seminar geht es insbesondere um:

  • Reduzierung des Schriftformerfordernisses
  • digitale Sitzungen des Personalrats
  • hybride Sitzungen des Personalrats
  • digitale und hybride Personalversammlungen
  • praktische Auswirkungen der Digitalisierung auf Beteiligungsverfahren.

5. Stärkung der Beteiligung junger Menschen

Neu bzw. weiterentwickelt wurden Regelungen für junge Beschäftigte und Auszubildende.

Behandelt werden:

  • Jugend- und Ausbildungsvertretungen
  • Beteiligungsrechte junger Beschäftigter
  • Rat der Referendarinnen und Referendare
  • Auswirkungen auf die Personalratsarbeit.

6. Besondere Regelungen für den Hochschulbereich

Das neue Personalvertretungsrecht enthält auch besondere Regelungen für den Hochschulbereich.

Thematisiert werden insbesondere:

  • Interessenvertretungsorgane für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
  • Besonderheiten der Personalvertretung im Hochschulbereich
  • Auswirkungen auf die Beteiligungsverfahren.

7. Freistellung, Familie, Pflege und Gleichstellung

Weitere Änderungen betreffen die Rahmenbedingungen der Personalratsarbeit und gesellschaftspolitisch relevante Themen.

Im Überblick:

  • Anpassung der Freistellungsregelungen
  • Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
  • Regelungen zu Gleichstellungsfragen
  • Vermeidung personalratsloser Zeiten
  • Statusgruppen und Beschäftigtenbegriff.

8. Personalratswahl und elektronische Stimmabgabe

Auch das Wahlrecht wurde weiterentwickelt.

Behandelt werden:

  • wesentliche Änderungen der Wahlordnung
  • Personalratswahl nach dem neuen Recht
  • Möglichkeiten der elektronischen Stimmabgabe
  • Vermeidung personalratsloser Zeiten
  • besondere Verfahrensfragen.

9. Dringende Fälle und Fristen

Das neue Gesetz enthält auch Regelungen für besondere Situationen.

Im Seminar geht es unter anderem um:

  • dringende Fälle
  • Möglichkeiten der Fristverkürzung
  • Bedeutung der Fristen für Dienststellen und Personalvertretungen
  • typische Fehler bei Beteiligungsverfahren.

10. Wirtschaftsausschuss

Abschließend werden die neuen bzw. angepassten Regelungen zum Wirtschaftsausschuss eingeordnet und deren Bedeutung für die Praxis erläutert.

 

Weitere Seminare und Informationen zum Thema Personalvertretungsrecht

Das Seminar ist auch auf SeminarMarkt zu finden.

Ihr Nutzen nach dem Seminar zum neuen Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern 2026

Nach dem Seminar kennen Sie die wesentlichen Änderungen des neuen Personalvertretungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern 2026 und können deren Bedeutung für Ihre tägliche Arbeit besser einschätzen.

Sie erhalten insbesondere Antworten auf folgende Fragen:

  • Was hat sich durch das neue PersVG M-V tatsächlich geändert?
  • Welche neuen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte gibt es?
  • Was bedeutet die innerdienstliche Allzuständigkeit?
  • Wann besteht uneingeschränkte und wann eingeschränkte Mitbestimmung?
  • Welche Maßnahmen sind von den neuen Katalogtatbeständen erfasst?
  • Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf Personalmaßnahmen?
  • Was ist bei organisatorischen Veränderungen zu beachten?
  • Welche Möglichkeiten bietet die digitale Personalratsarbeit?
  • Welche Fristen und Verfahrensregelungen sind zu beachten?
  • Wo liegen typische Fehler und rechtliche Risiken für die Dienststelle?

Das Seminar schafft damit eine belastbare Grundlage für den Umgang mit dem neuen Personalvertretungsrecht M-V in der täglichen Praxis.

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