Die Bewertung von Ingenieurinnen/Ingenieure und Technikerinnen/Techniker (technische Arbeitsplätze) erfolgt nach speziellen Tätigkeitsmerkmalen in der Entgeltordnung zum TVöD und zum TV-L. Allerdings sind die Tätigkeitsmerkmale in den Tarifverträgen TVöD und TV-L identisch. Für die Bewertung müssen die Tätigkeiten erfasst und mit den entsprechenden Berufsbildern abgeglichen werden.
Bei den persönlichen Voraussetzungen haben die Tarifparteien in den letzten Tarifrunden Änderungen vorgenommen, z.B. wurde die Verpflichtung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin/Ingenieur" abgeschafft und Akkreditierungsanforderungen ausgesetzt. Diese und weitere Änderungen im Eingruppierungsrecht und in der Stellenbewertung für Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Technikerinnen und Techniker verlangen die Überprüfung der bisherigen Stellenbewertungen und Eingruppierungen.
Insbesondere die Zuordnung der Tätigkeiten zu den Anforderungsmerkmalen ist für das überwiegend nicht technische Personal in den Personalabteilungen mit besonderen Herausforderungen verbunden.

Im Seminar werden Sie mit den Grundlagen der Eingruppierungsvorschriften vertraut gemacht, und Sie vertiefen Ihre Kenntnisse des Aufbaus der Tätigkeitsmerkmale für die technischen Arbeitsplätze der Ingenieurinnen/Ingenieure und Technikerinnen/Techniker. Sie trainieren an Hand exemplarischer Übungen, Stellen zu beschreiben und Tätigkeiten zu bewerten und die Tätigkeitsmerkmale beider Berufsgruppen voneinander abzugrenzen.
Sie erhalten Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung.

OPIMIUS offenes Büro, zufriedene Frau