Im TVöD-VKA, im TVÜ-VKA und in den Lohngruppenverzeichnissen bzw. bezirklichen Tarifverträgen werden an verschiedenen Stellen unterschiedliche Voraussetzungen für die Gewährung unständiger Entgeltbestandteile aufgeführt. So werden z.B. nach dem TVöD für Überstunden und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen Zeitzuschläge, für außergewöhnliche Erschwernisse Zuschläge und Zulagen, für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst besondere Entgelte sowie besondere Zahlungen wie die Jahressonderzahlung u.a. gewährt. Mit der Einführung der Entgeltordnung wurden für zahlreiche Bereiche die Zulagen neu geregelt, auch im TVÜ-VKA. Zum Teil gelten besondere bezirkliche Regelungen weiter fort.

Ihr Nutzen

Sie lernen die tarifrechtlichen Grundlagen für die Zahlbarmachung von unständigem Entgelt  (Zeitzuschläge, dem Ausgleich für Sonderformen der Arbeit, Zulagen, Zuschläge) kennen und anzuwenden. Sie erfahren aus der aktuellen Rechtsprechung weitere Anhaltspunkte der Rechtsanwendung. Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den Regelungen nach dem TVöD-VKA; gleichsam entsprechen viele Regelungen dem TV-L.

OPIMIUS Meeting, Workshops, Beratung rund um TVöD-VKA