Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit, Viertagewoche, Arbeitszeitgestaltung: Bisherige Arbeitszeitmodelle geraten immer mehr in Bewegung. Auch bei Langzeitmodellen erhöht sich der Druck in öffentlichen Verwaltungen, den Bedürfnissen der Beschäftigten bei der Verfügung über die eigene Lebens- und Arbeitszeit weiter entgegenzukommen. Das Tarifrecht, aber auch aktuelle gesetzliche Regelungen bieten bei der Gestaltung von Langzeitkonten immer mehr Spielraum. Langzeitkonten dienen zur Freistellung von der Arbeit für Familienpflegezeiten, Qualifizierungen, Sabbaticals oder zur aufstockenden Entgeltfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum bei Teilzeitbeschäftigung sowie zum gleitenden Übergang in die Rente. Die Gestaltung für das Langzeitkonto muss zwar in erster Linie einzelvertraglich vereinbart werden, aber in Verbindung mit dem Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD/TV-L sollte eine Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung kollektive Regelungen treffen.

Ihr Nutzen

Im Seminar werden die tariflichen und rechtlichen Regelungen zum Langzeitkonto dargestellt und die von den Betriebsparteien frei auszuhandelnden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Sie erfahren, welche gesetzlichen Standards Sie beim Abschluss von Langzeitkonten zwingend beachten müssen.

OPIMIUS Meeting, Workshops, Beratung rund um TVöD-VKA