In diesem eintägigen Online-Seminar Personalakte öffentlicher Dienst lernen Personalverantwortliche und Sachbearbeitende im öffentlichen Dienst, wie sie Personalakten nach Beamten-, Tarif- und Datenschutzrecht rechtssicher führen. Sie erfahren, wer Einsicht und Auskunft verlangen kann, was in die Akte gehört und was nicht, wie lange Unterlagen aufbewahrt werden und worauf Sie bei der digitalen Personalakte achten müssen. Das Seminar Personalakte öffentlicher Dienst behandelt Bundes- und Landesrecht und zeigt die wichtigsten Abweichungen zwischen den Ländern. Aktuell wichtig: Eine Befreiung von der elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen ist nur noch bis zum 31.12.2026 möglich, ab 2027 müssen diese Unterlagen elektronisch vorliegen.
Aktuell: Entgeltunterlagen ab 2027 elektronisch
Stand: Oktober 2026
Nach § 8 Abs. 2 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) müssen Arbeitgeber (unabhängig von der Rechtsform, der Branche oder dem Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft) bestimmte entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen elektronisch vorhalten, auch im öffentlichen Dienst. Eine Befreiung von der elektronischen Führung ist nur noch bis zum 31.12.2026 auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung möglich. Ab 2027 müssen diese Unterlagen vollständig digital geführt werden.
Das heißt nicht, dass die gesamte Personalakte digital sein muss: Für die übrigen Unterlagen richten sich Möglichkeit und teils auch Pflicht zur elektronischen Führung nach Bundes- und Landesrecht. Im Seminar Personalakte öffentlicher Dienst klären wir, welche Unterlagen betroffen sind, wie Sie Ihre Aktenführung bis zum Stichtag anpassen und worauf Sie dabei rechtlich achten müssen.
Das Programm: Was lernen Sie im Seminar Personalakten öffentlicher Dienst?
Teil 1: Rechtsrahmen für Beamte, Tarifbeschäftigte und Datenschutz (9:00–10:30)
Welche Vorschriften gelten für wen, und wo unterscheiden sich Bund und Länder?
- Personalaktenrecht der Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern
- Regelungen für Tarifbeschäftigte nach TVöD und TV-L, Bedeutung des Nachweisgesetzes
- Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis: DSGVO, BDSG und Landesdatenschutzgesetze
- Begriff der Personalakte und die Grundsätze der Vollständigkeit, Wahrheit und Kontinuität
- Übersicht: Was ist bundesweit einheitlich, wo weichen die Länder ab?
Teil 2: Inhalt und Aufbau der Personalakte (10:45–12:15)
- Personalakte, Teilakten, Sachakten und Nebenakten: Abgrenzung
- Was gehört hinein: Vertragsunterlagen, Beurteilungen, Fortbildungen, Abmahnungen, Entgelt- und Fehlzeitenunterlagen
- Was gehört nicht hinein, zum Beispiel Unterlagen der Personalvertretung, Prüfungsakten oder Unterlagen aus Gerichtsverfahren
- Gesundheits- und Beihilfedaten sowie besonders schützenswerte Daten
- Aufnahme, Berichtigung und Entfernung von Unterlagen
Teil 3: Einsicht, Auskunft und Weitergabe (13:00–14:30)
- Einsichtsrecht der Beschäftigten: Form und Ablauf
- Auskunftsanspruch nach Datenschutzrecht (Art. 15 DSGVO) und Abgrenzung zum Einsichtsrecht
- Zugriff innerhalb der Dienststelle: Wer darf was sehen?
- Übermittlung an andere Behörden, Stellen und Dritte
- Rolle von Personalrat, Datenschutzbeauftragten und Vorgesetzten
- Aufbewahrung, Löschung und Vernichtung
Teil 4: Die digitale Personalakte im öffentlichen Dienst (14:45–16:00)
- Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der elektronischen Führung in Bund und Ländern
- Entgeltunterlagen nach § 8 BVV: Was gilt ab 2027, was ist bis 31.12.2026 zu tun?
- Ersetzendes Scannen, Schutzbedarf und Beweiswert
- Berechtigungs- und Löschkonzept, Datenschutz-Folgenabschätzung, Beteiligung der Personalvertretung
- Ablauf eines Einführungsprojekts und typische Stolpersteine
Welche Rechtsgrundlagen behandelt das Seminar?
Das Seminar stützt sich insbesondere auf diese Vorschriften:
- Beamtenrecht: § 50 BeamtStG, §§ 106 ff. Bundesbeamtengesetz (BBG) und die Landesbeamtengesetze
- Tarifrecht: § 3 Abs. 5 TVöD und § 3 Abs. 6 TV-L
- Datenschutz: DSGVO, BDSG und Landesdatenschutzgesetze
- Elektronische Entgeltunterlagen: § 8 BVV
- Personalaktenführung des Bundes: BMI-Rundschreiben vom 30.8.2024
- Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder sowie aktuelle Rechtsprechung
Zum Personalvertretungsrecht bieten wir eigene Seminare an: Bundespersonalvertretungsrecht für Personalverantwortliche und Personalvertretungsrecht Niedersachsen für Personalverantwortliche.
Bundesrecht und Landesrecht: Das sind die Unterschiede
Das Personalaktenrecht ist in Bund und Ländern weitgehend ähnlich geregelt, im Detail gibt es aber Unterschiede, etwa bei Fristen, Zuständigkeiten und der elektronischen Führung. Wir vermitteln das gemeinsame Recht und zeigen die wichtigsten Abweichungen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihr Bundesland an, damit wir die für Ihre Gruppe relevanten Regelungen hervorheben können. Wer sein Landesrecht vertiefen möchte, kann das Seminar als Inhouse-Schulung für sein Bundesland oder eine Bundesbehörde buchen.
Für den Einstieg ins Tarifrecht empfehlen wir das Einstiegsseminar TVöD/TV-L-Grundlagen. Sie arbeiten in einem Unternehmen? Dann passt das Seminar Personalakten in Unternehmen und Betrieben besser.
Weitere Seminare finden Sie in unserer Seminarübersicht.
Dieses Seminar finden Sie auch auf Seminarmarkt.
Mehr über uns lesen Sie unter Über OPIMIUS. Einen Einblick in unsere Arbeit geben die Referenzen aus Verwaltungen.
Digitale Personalakte im öffentlichen Dienst einführen: So begleiten wir Sie
Wenn Sie die digitale Personalakte nicht nur kennenlernen, sondern einführen wollen, begleiten wir Ihre Dienststelle als herstellerneutrale Berater: von der Bestandsaufnahme über das Berechtigungs- und Löschkonzept bis zur Dienstvereinbarung und Schulung der Beschäftigten. Mehr zur Einführung der digitalen Personalakte im öffentlichen Dienst
Inhouse-Schulung
Das Seminar bieten wir auch für Ihre Dienststelle an, auf Ihr Landesrecht und Ihre Aktenordnung zugeschnitten, Präsenz oder online. Inhouse-Schulung anfragen.