Stellenbewertungen beschreiben standardisierte Verfahren, mit denen Rollen, Kompetenzen, Qualifikationen, Kenntnisse, Erfahrungen und Verantwortung, die zur Ausübung einer Stelle erforderlich sind, innerhalb eines Unternehmens bewertet werden. Je nach Schwerpunktsetzung bzw. als Synonym werden Stellenbewertungen auch als Arbeitsplatzbewertung, Arbeitsplatzanalyse, Arbeitsbewertung, Job Grading, Job Evaluation oder Job Sizing bezeichnet.
Diese Stellen-/Arbeitsbewertungen werden mit Hilfe unterschiedlicher Methoden (Punktfaktormethode, Faktorvergleichsmethode, Wettbewerbsmarktanalyse u.a.) durchgeführt. Für tarifgebundene Unternehmen finden vor allem die Methoden zur Stellenbewertung und der Stellenklassifizierung als Eingruppierungsanalyse Anwendung. So wird z.B. die richtige Eingruppierung in den Bundesentgelttarifvertrag (BETV) in der Chemieindustrie vorgenommen.
Im Zuge der Entgeltreformen wurden in zahlreichen Branchen entsprechende Eingruppierungsmerkmale in den Tarifverträgen als Bewertungsmaßstäbe festgelegt. Damit wird die einheitliche Arbeitsbewertung für die unterschiedlichen Berufsgruppen und Geschlechter sichergestellt.
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union knüpfen hier mit Ihren Regelungen zur Lohn- und Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern an. Voraussetzung für die Feststellung gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit sind allerdings die Dokumentation der Tätigkeiten in Stellenbeschreibungen und die Entgeltbewertung der Tätigkeiten.
Einer unserer Beratungsschwerpunkte ist die Beschreibung und Bewertung von Stellen nach Eingruppierungsnormen und Tätigkeitsmerkmalen in Tarifverträgen. Dazu gehören vor allem die Tarifverträge für die chemische Industrie nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag (BETV) und die dazugehörenden Bezirkstarifverträge, die Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie (Mantel- und Bezirkstarifverträge, Entgeltrahmenabkommen-ERA), die Tarifverträge für den Einzelhandel und die Textil- und Begleitungsindustrie sowie der Banken, des öffentlichen Dienstes (TVöD, TV-L, TV-V) und weitere Tarifverträge.
Während in den meisten Tarifverträgen die Entgeltgleichheit durch die richtige Anwendung der Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung) hergestellt wird und damit die gesetzlichen Anforderungen als erfüllt gelten, müssen Unternehmen ohne Tarifverträge sich diese Entgeltsysteme selbst schaffen.
Grundlage für die Stellenbewertung sind Stellenbeschreibungen, die wir für Sie erstellen können. Stellenbeschreibungen helfen Ihnen bei Personalplanung, beim Recruitment und der Personalentwicklung ebenso wie bei der Geschäftsprozessoptimierung und der Umsetzung variabler Entgeltsysteme. Stellenbeschreibungen sind Grundlage für die tarifvertragliche Stellenbewertung.
Wir erstellen Stellenbeschreibungen, die Sie als Grundlage für die weitere Unternehmensentwicklung nutzen können.
Was wir für Sie leisten: