Sie sind eine überwiegend durch staatliche Mittel geförderte Einrichtung (Verein, Gesellschaft, Unternehmen, Betrieb) und unterliegen als Zuwendungsempfänger dem Besserstellungsverbot des jeweils gültigen Haushaltsgesetzes? Sie wollen auf Grund strengerer Regelungen in der Umsetzung des Besserstellungsverbotes für Zuwendungsempfänger, ihre arbeitsvertraglichen, betrieblichen oder tariflichen Vereinbarungen und ihre Entgeltstruktur dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD, TV-L) weiter oder ganz anpassen? Sie stehen ggf. vor der Wahl im Zuge eines Übergangs eines bestimmten Tarifsystems, eines Betriebsübergangs einen Wechsel des Arbeitgeberverbandes oder eine Unternehmensverschmelzung vorzunehmen?
Wir beraten Sie bei den erforderlichen Schritten und weisen Sie auf die Folgen eines Tarifübergangs bzw. Betriebsübergangs hin. Hierzu zählen